Impressum

Impressum

SHIFT - Neue Dimensionen der Energie  
8160 Weiz
Postadresse: Bürgerstrasse 19, 8160 Weiz

E-Mail: office@shiftenergy.org

Vereinsregisternummer: ZVR: 1533435858; 
Zuständige Aufsichtsbehörde: BH WEIZ

Vertretungsberechtigte Personen: Martin Bieber, Andreas Mühlbacher

 

Personenbezogene Bezeichnung

Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Es sind immer Frauen, Männer und Divers gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website shiftenergy.org, und wurde am  30.09.2025 erstellt.

Die interne Bewertung des Grades der Barrierefreiheit basiert auf den internen Analysen und der Überprüfung der Website-Inhalte.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen sollten oder Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Sie können uns über folgende Wege erreichen, E-Mail: office@shiftenergy.org

Wir werden uns bemühen, die von Ihnen gemeldeten Mängel so schnell wie möglich zu beheben.

Durchsetzungsverfahren:

Wenn wir Ihre Anliegen nicht zur Zufriedenheit lösen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden.

Die zuständige Monitoringstelle des Landes Steiermark ist die Landesamtsdirektion, Referat Kommunikation Land Steiermark.

Kontaktstelle Land Steiermark. E-Mail: lad@stmk.gv.at

 

Erklärung zur Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Forschungsarbeit

KI ist bei uns Methode, nicht Hilfsmittel
Das unterscheidet uns von den meisten Erklärungen dieser Art, und wir sagen es deshalb an erster Stelle: Künstliche Intelligenz ist in unserer Forschungsarbeit kein Beschleuniger im Hintergrund, sondern Bestandteil des Verfahrens. Wer unsere Ergebnisse liest, liest Ergebnisse, die ohne KI in dieser Form nicht entstanden wären.

Das Verfahren: Multi-KI-Triangulation
Wir legen identische Fragestellungen mehreren voneinander unabhängigen KI-Systemen vor und werten sowohl die Übereinstimmungen als auch die Abweichungen aus. Die Abweichungen sind dabei der ergiebigere Teil: Sie zeigen, wo eine Frage nicht entschieden ist.
Welche Systeme in welcher Fassung zu welchem Zeitpunkt verwendet wurden, dokumentieren wir je Untersuchung, nicht pauschal an dieser Stelle. Die Angaben sind Teil der jeweiligen Veröffentlichung.

Die Grenzen des Verfahrens
Wir halten diese ausdrücklich fest, weil eine Methode ohne benannte Grenze keine Methode ist:
Übereinstimmung mehrerer Systeme ist kein Wahrheitsbeweis. Gemeinsame Trainingsgrundlagen erzeugen gemeinsame blinde Flecken. Konvergenz sagt weniger, als sie zu sagen scheint.
Ein KI-Ausgabetext ist keine Quelle. Jede Sachaussage, jede Zahl und jedes Zitat in unseren Veröffentlichungen wird auf eine überprüfbare Primär- oder Sekundärquelle zurückgeführt. Wo das nicht gelingt, entfällt die Aussage.
Die Systeme neigen dazu, die im Prompt enthaltene Erwartung zu bestätigen. Wir begegnen dem durch bewusst gegenläufige Fragestellungen, können den Effekt aber nicht ausschließen.

Menschliche Verantwortung
Jede Veröffentlichung wird vor Erscheinen von Menschen geprüft, redigiert und verantwortet. Die inhaltliche Verantwortung für alle Aussagen liegt bei der Forschungsvereinigung und ihren Verantwortlichen. Sie liegt in keinem Fall bei einem der eingesetzten Systeme.

Transparenzpflichten nach Art. 50
Unsere Arbeitsgebiete - unter anderem PFAS, elektromagnetische Felder, emergente Risiken - sind Angelegenheiten von öffentlichem Interesse im Sinne des Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die dort vorgesehene Ausnahme für Inhalte, die vor Veröffentlichung menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung unterliegen, greift für unsere Veröffentlichungen. Die Kommission legt diese Ausnahme eng aus: Ein bloßes Gegenlesen genügt nicht. Wir erfüllen ihre Voraussetzungen, weil am Ende jeder Veröffentlichung nicht eine Kontrolle, sondern die inhaltliche Verantwortung eines Menschen steht.
Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), in Kraft seit 27. Juli 2026, lässt die Transparenzpflichten des Art. 50 unberührt. Verschoben wurden allein die Hochrisiko-Pflichten, die für unsere Arbeit nicht einschlägig sind.
Wir stützen uns auf die Ausnahme nicht. Wir weisen den Einsatz von KI in unseren Arbeiten unabhängig davon aus, weil Methodenoffenlegung Voraussetzung für Nachprüfbarkeit ist und nicht Folge einer Pflicht.

Personenbezogene Daten
In unserer Forschungsarbeit verarbeiten wir keine personenbezogenen Daten mittels KI-Systemen. Unsere Untersuchungsgegenstände sind Stoffe, Verfahren, Regelwerke und öffentlich zugängliche Berichterstattung - keine Personen.

Irrtum und Korrektur
Wir arbeiten an Gegenständen, bei denen der Wissensstand in Bewegung ist. Fehler sind darin nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Wir kennzeichnen Korrekturen als solche, versehen sie mit Datum und entfernen die berichtigte Fassung nicht. Ein Werkzeug, das man nach einem unbequemen Befund nicht mehr anfassen will, ist kein Werkzeug mehr, sondern ein Orakel.

Fortschreibung
Diese Erklärung wird bei wesentlicher Änderung des Verfahrens oder der Rechtslage überarbeitet. Frühere Fassungen bleiben verfügbar.

Zu dieser Erklärung
Auch dieser Text ist nach dem oben beschriebenen Verfahren der Multi-KI-Triangulation entstanden: mehrere unabhängige KI-Systeme, gegenläufig befragt, mit anschließender menschlicher Prüfung, Redaktion und Entscheidung. Die eingesetzten Systeme und Fassungen sind im zugehörigen Arbeitsprotokoll festgehalten und auf Anfrage einsehbar - nach derselben Regel, die für unsere Untersuchungen gilt.

Die inhaltliche Verantwortung für jeden Satz dieser Erklärung liegt bei den Genannten.

Verantwortlich: Martin Bieber, Obmann · SHIFT - Neue Dimensionen der Energie, ZVR 1533435858
Stand: 27. Juli 2026 · Version 2.1

Version 2.1 berücksichtigt das Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus) am 27. Juli 2026 und hält fest, dass diese die für uns maßgeblichen Transparenzpflichten des Art. 50 nicht verändert hat.
Version 1.0 stammte aus dem Jahr 2025. Sie ordnete unseren KI-Einsatz überwiegend gegenüber dem Hochrisiko-Regime der Verordnung ein und ließ die Transparenzpflichten nach Art. 50 unerwähnt, die uns tatsächlich betreffen. Diese Einschätzung haben wir mit Version 2.0 revidiert. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

Information über die Verwendung personenbezogener Daten, siehe den Bereich Datenschutz

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.